Deutschland soll Friedensprozess in der Türkei unterstützen
Der Kölner Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. hat zum 32. Jahrestag des Betätigungsverbots der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland eine deutliche Kritik an der staatlichen Repressionspraxis geäußert. Seit Inkrafttreten des Verbots am 26. November 1993 – verfügt vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) – seien zehntausende Strafverfahren gegen kurdische Aktivist:innen eingeleitet worden, heißt es in einer Mitteilung des Vereins.
Demnach wirke sich das Verbot bis heute massiv auf die Grundrechte kurdischer Menschen in Deutschland aus. Demonstrationen würden untersagt, politisches Engagement kriminalisiert – teils ohne konkreten strafrechtlichen Vorwurf. Für viele Betroffene, die keinen deutschen Pass besitzen, habe dies existenzielle Konsequenzen: Verweigerte Einbürgerungen, der Entzug des Asylstatus und Ausweisungsverfügungen hätten Menschen in unsichere Lebensverhältnisse gestürzt.
„Das Verbot hat tief in das Leben der Menschen eingegriffen.“ Viele Kurd:innen hätten die Erfahrung gemacht, in der Türkei verfolgt worden zu sein – nur um sich in Deutschland erneut mit staatlicher Repression konfrontiert zu sehen, so die Organisation.
Entwicklungen in der Türkei ohne Einfluss auf deutsche Politik
Während sich in der Türkei und in Kurdistan zuletzt deutliche politische Veränderungen abgezeichnet haben, reagiere die deutsche Politik darauf bislang kaum, kritisiert der Verein. Bereits im Februar hatte PKK-Begründer Abdullah Öcalan von der Gefängnisinsel Imrali aus einen Friedensaufruf veröffentlicht. Zuvor hatte Devlet Bahçeli, Vorsitzender der mitregierenden MHP, Öcalan überraschend aufgefordert, er solle in einer Rede vor der türkischen Nationalversammlung die Auflösung der PKK verkünden. Im Mai beschloss diese dann auf ihrem 12. Parteikongress ihre Auflösung, kurz darauf verbrannten 30 Guerillakämpfer:innen symbolisch ihre Waffen in Südkurdistan.
Seit August arbeitet im türkischen Parlament eine parteiübergreifende Kommission unter dem Titel „Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ an einer politischen Lösung für die kurdische Frage. Mitglieder der Kommission trafen sich inzwischen auch direkt mit Öcalan im Imrali-Gefängnis. Ende Oktober kündigte die kurdische Befreiungsbewegung zudem den Rückzug von Guerillaeinheiten aus der Türkei an.
Trotz dieser Entwicklungen halte Deutschland an seinen repressiven Maßnahmen fest. Besonders kritisiert AZADÎ die anhaltende Anwendung von § 129b Strafgesetzbuch, der die Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ unter Strafe stellt. Dabei würden Angeklagten selten konkrete Straftaten vorgeworfen – oftmals reiche das Organisieren politischer oder kultureller Veranstaltungen aus, um Verurteilungen zu erwirken. Aktuell befinden sich laut AZADÎ neun kurdische Aktivist:innen in deutscher Haft. Erstmalig gab es auch die Bestrebung, einen nach § 129b StGB verurteilten Kurden – nämlich Mehmet Çakas – aus der Strafhaft heraus in die Türkei abzuschieben, wo ihm eine menschenrechtswidrige lebenslange Haftstrafe drohen würde.
Keine außenpolitischen Impulse aus Berlin
Auch außenpolitisch vermisst der Rechtshilfefonds ein aktives Engagement der Bundesregierung für eine friedliche Lösung der kurdischen Frage. Beim jüngsten Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am 30. Oktober in Ankara habe der türkisch-kurdische Dialogprozess keinerlei Rolle gespielt. Stattdessen seien geopolitische Themen und Abschiebungen von Geflüchteten im Vordergrund gestanden. Menschenrechtsverletzungen in der Türkei sowie die Repression gegen Kurd:innen und die größte Oppositionspartei CHP seien nicht angesprochen worden. Zudem habe Deutschland seine Vorbehalte gegen die Lieferung von 20 Eurofightern an die Türkei über Großbritannien aufgegeben, kritisiert der Rechtshilfefonds.
Forderung nach Kurswechsel und Ende der Kriminalisierung
AZADÎ fordert die Bundesregierung auf, ihre Politik gegenüber der Türkei und der kurdischen Bevölkerung in Deutschland grundlegend zu überdenken. Politisches Engagement in der kurdischen Frage müsse „uneingeschränkt ohne Kriminalisierung und ausländerrechtliche Sanktionen“ möglich sein. Als ersten Schritt nennt der Verein die Rücknahme der Verfolgungsermächtigung für § 129b StGB durch das Bundesjustizministerium. Darauf sollten die formale Aufhebung des PKK-Verbots sowie die Streichung der Organisation von der EU-Terrorliste folgen.
„Die deutsche Politik sollte gegenüber der kurdischen Befreiungsbewegung nicht länger auf Repression, sondern – wie derzeit in der Türkei – auf Dialog setzen“, so AZADÎ. „Die aktuellen Probleme des Mittleren Ostens und die historischen Hintergründe des Kurdistan-Konflikts lassen sich weder mit dem Strafrecht noch durch die Inhaftierung einzelner Personen lösen.“