In Deutschland leben schätzungsweise 1,5 Millionen Menschen mit Bezug zu Kurdistan. Auch wenn die Gründe ihrer Migration vielfältig sind – wirtschaftliche ebenso wie politische – liegt ihnen oft ein gemeinsamer Nenner zugrunde: die Repression, Diskriminierung und Leugnung kurdischer Identität in den Herkunftsländern.
Schon früh begannen kurdische Communities in Deutschland, sich politisch zu organisieren, um auf diese Zustände aufmerksam zu machen. Besonders in den 1990er Jahren sorgten ihre Proteste in Europa für öffentliche Aufmerksamkeit. Doch statt politischer Anerkennung folgte in Deutschland die Kriminalisierung: Am 26. November 1993 verbot das Bundesinnenministerium die Aktivitäten der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK).
Politische Stigmatisierung bis heute manifestiert
Obwohl seitdem über drei Jahrzehnte vergangen sind, zeigt sich: Die Grundhaltung hinter dem Verbot ist bis heute wirksam – juristisch, politisch und gesellschaftlich. Einfluss auf die damalige Entscheidung hatten unter anderem der Düsseldorfer PKK-Prozess, der 1989 gegen 19 kurdische Aktivist:innen eröffnet wurde, sowie die geopolitische Logik der Ära nach dem Kalten Krieg.
Obwohl das Verfahren – in dem unter anderem die PKK-Führungsmitglieder Ali Haydar Kaytan und Duran Kalkan angeklagt waren – juristisch scheiterte, ist die politische Stigmatisierung der kurdischen Bewegung in Deutschland bis heute nicht überwunden.
Kriminalisierung Ausdruck strategischer Beziehungen
Viele politische Beobachter:innen weisen darauf hin, dass das PKK-Verbot nicht allein innenpolitisch motiviert war, sondern wesentlich von den strategischen Beziehungen Deutschlands zur Türkei beeinflusst wurde – ein Punkt, den auch die PKK in früheren Stellungnahmen wiederholt betont hat.
„Will Deutschland eine friedliche Lösung unterstützen?“
Zum 26. November 2025, dem 32. Jahrestag des Verbots, stellt sich nun eine neue Situation: Die PKK hat sich im Mai auf ihrem 12. Parteikongress offiziell aufgelöst. Vor diesem Hintergrund gewinnt eine zentrale Frage an Dringlichkeit: Will Deutschland eine friedliche Lösung der kurdischen Frage unterstützen – und ist es bereit, seine bisherige Haltung grundsätzlich zu überdenken?
Wir haben mit Jurist:innen, Politiker:innen und Menschenrechtsaktivist:innen gesprochen, die sich mit der Thematik befassen, und sie gefragt: Wie positioniert sich Deutschland im Jahr 2025 zur kurdischen Frage – und wie sinnvoll ist ein Verbot einer Organisation, die sich selbst bereits aufgelöst hat?
Widerspruch zum deutschen Grundgesetz
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. vertritt eine klare Haltung: Bereits seit dem PKK-Betätigungsverbot 1993 setzt es sich für die aufhebung dieses Verbots ein und fordert die Streichung von der Liste der Terrororganisationen in der Europäischen Union (EU). Temel Haklar vom Grundrechtekomitee sieht in den Maßnahmen einen Widerspruch zum deutschen Grundgesetz:
„Das Betätigungsverbot der Bundesregierung gegenüber der PKK war und ist politisch motiviert. Es steht in krassem Gegensatz zum deutschen Grundgesetz und den darin garantierten politischen, sozialen und kulturellen Grundrechten.
Die mit dem Verbot einhergehende vereins- und strafrechtliche Kriminalisierung und die auf dieser Basis eingeleiteten Ermittlungsverfahren gehen durchweg mit einer Repression politischer Aktivist:innen, der dichten Überwachung kurdischer Vereine und selbst der Zerschlagung von Medienverlagen einher. Das Verbot verstößt damit eklatant gegen die Versammlungs-, Vereinigungs-, Meinungs- und Medienfreiheit in Deutschland.
Etliche Fälle politischer Strafverfolgung
Kurdische Aktivist:innen werden in die Türkei abgeschoben, wo ihnen Gewalt und massive Verfolgung droht. So kam es in Kiel und Lübeck im März 2025 zu Razzien in Vereinsräumen, Privatwohnungen und Fahrzeugen. Am 20. Mai 2025 wurde der kurdische Politiker Yüksel Koç in Bremen festgenommen - unter dem Vorwurf des § 129b StGB. In Hamburg läuft aktuell ein Prozess gegen zwei kurdische Aktivisten mit dem gleichen Vorwurf, in Stuttgart läuft ein ebensolcher Prozess gegen Ramazan Yildirim. In Berlin wurde erst am 17. November 2025 der kurdische Aktivist Mehmet Karaca wegen Mitgliedschaft in der PKK verurteilt.
Der kurdischen Community in Deutschland werden also weiterhin grundlegende demokratische Rechte vorenthalten. Die Folgen sind gesellschaftlich zu spüren: Die aktuelle Politik kriminalisiert Kurd:innen und alle, die sich für sie einsetzen. Sie verweigert die Anerkennung ihrer Rechte. Und sie verhindert eine rechtliche und politische Gleichstellung von Kurd:innen mit der Mehrheitsgesellschaft in Deutschland.
Frieden unterstützen, Waffenlieferungen einstellen
Mit der Verfolgung und Kriminalisierung von Aktivist:innen der kurdischen Bewegung muss endlich Schluss sein. Es braucht die sofortige Aufhebung des PKK-Verbots und das ernsthafte Bemühen Deutschlands, die Türkei zum Friedensprozess zu zwingen, deutsche Waffenlieferungen an die Türkei müssen sofort eingestellt werden, die Zusammenarbeit mit dem diktatorischen Erdoğan-Regime beendet.
Şakar: „Das PKK-Verbot ist Ausdruck einer strategischen Kriminalisierungspolitik“
Für Mahmut Şakar, Vorstandsmitglied des Kölner Vereins für Demokratie und Internationales Recht (MAF-DAD), ist das PKK-Verbot vom 26. November 1993 nicht als isolierte Entscheidung zu verstehen, sondern als Fortsetzung einer bereits Jahre zuvor begonnenen Kriminalisierungsstrategie gegen die kurdische Freiheitsbewegung.
„Das Verbot baute auf den rechtlichen und polizeilichen Angriffen auf, die bereits ab 1986 in Deutschland gegen kurdische Strukturen anliefen“, so Şakar. Wer den bewaffneten Widerstand der PKK ab August 1984 als Beginn eines modernen kurdischen Aufstands betrachtet, könne das Verbot als eine nahezu gleich alte Praxis strategischer Repression deuten – als politische Grundhaltung, nicht als rechtliche Einzelmaßnahme.

Mahmut Şakar
Systematische Untersuchungen der Folgen fehlen
Şakar sieht im Verbot eine zentrale Säule der deutschen Politik gegenüber Kurd:innen – ein Baustein einer langfristigen „Kurdistan-Strategie“. Welche konkreten Auswirkungen diese Strategie auf die hier lebenden Kurd:innen habe, sei bis heute nicht systematisch untersucht worden.
Neben den bekannten repressiven Mitteln wie Festnahmen, Strafverfahren, Geldstrafen und Abschiebungsandrohungen nennt er auch strukturelle Auswirkungen: Einschränkungen bei Asylverfahren, Aufenthaltstiteln oder Einbürgerungen sowie die Delegitimierung jeglicher demokratischer kurdischer Organisierung. „Die Kriminalisierung wirkt bis in das soziale Klima hinein – sie behindert Solidarität, isoliert und schwächt.“
Rojava-Revolution und Kampf gegen IS
Auch die Aufnahme der PKK in die EU-Terrorliste im Jahr 2002, obwohl sich die Organisation zu diesem Zeitpunkt in einem Waffenstillstand befand und sich ihre Kräfte aus der Türkei zurückgezogen hatten, sei Ausdruck derselben Linie – nur auf europäischer Ebene. „Die größte Wirkung dieser Strategie war, dem Staatsterror der Türkei nahezu grenzenlosen Raum zu verschaffen“, so Şakar. Das Verbot und die Terrorlistung hätten die türkische Regierung in ihrem Kriegskurs gestärkt und international legitimiert.
Ein erster Bruch in dieser Strategie sei mit dem Aufkommen der Rojava-Revolution und dem Widerstand gegen den selbsternannten Islamischen Staat (IS) entstanden. Diese Ereignisse hätten auch in Deutschland zu einem Wandel in Teilen der Gesellschaft geführt: Weg von der pauschalen Ablehnung, hin zu einer politischen Anerkennung der kurdischen Bewegung als ernstzunehmende Akteurin. „Der Staat hält zwar an seiner Linie fest, muss dafür aber zunehmend die juristischen Grenzen überdehnen.“
Terrornarrativ verliert Grundlage
Mit dem aktuellen politischen Wandel – dem Rückzug der Guerilla, der Beendigung des bewaffneten Kampfes und der offiziellen Selbstauflösung der PKK – sei eine zweite, möglicherweise entscheidende Zäsur erreicht. Die bisherigen Grundlagen der Kriminalisierung – allen voran das Terrornarrativ – verlören damit ihre Grundlage.
„Bislang reagiert Deutschland auf diese historischen Schritte mit Ignoranz oder Abwertung“, sagt Şakar. Doch: „Der Geist ist aus der Flasche.“ Die internationale kurdische Bewegung und ihre Unterstützer:innen hätten jetzt die Möglichkeit, Druck für eine neue, konstruktive europäische Haltung auszuüben. „Eine friedliche und demokratische Lösung der kurdischen Frage braucht eine vollständige Abkehr von dieser gescheiterten Verbotspolitik.“
Antikurdischer Rassismus: Kurd:innen als „Sicherheitsproblem“
Civan Akbulut, Vorsitzender der Informationsstelle Antikurdischer Rassismus e.V. (IAKR), problematisiert die politische juristische Herangehensweise Deutschlands an die kurdische Bevölkerung insbesondere auch auf deren gravierende Rolle bei der Manifestation antikurdischen Rassismus in der Gesellschaft:
„Die Darstellung von Kurd:innen als reines Sicherheitsproblem trägt erheblich zum antikurdischen Rassismus bei und erschwert dessen Überwindung. Viele Kurd:innen in der Diaspora erleben, dass Symbole, kulturelle Ausdrucksformen und politische Teilhabe häufig vorschnell unter Generalverdacht gestellt oder sicherheitspolitisch interpretiert werden. Dadurch entsteht ein Klima der Unsicherheit, das demokratische Partizipation schwächt und Vertrauen in staatliche Institutionen belastet.

Civan Akbulut
Auch türkische Lobby verzerrt Darstellung
Deutschland sollte eine positive Rolle spielen, indem es antikurdischen Rassismus konsequent erkennt, benennt und bekämpft, und sicherstellt, dass politische Teilhabe frei von pauschaler Verdächtigung möglich ist. Zur Wahrheit gehört, dass auch bestimmte türkische Lobbygruppen, die nachweislich der türkischen Regierung nahestehen, dazu beigetragen haben und weiterhin beitragen, ein stark verzerrtes und politisch motiviert negatives Bild der kurdischen Community und damit verbundene antikurdische Narrative in Deutschland und Europa zu verbreiten.
Das verdeutlicht, wie dringend mehr Sensibilisierung für solche Einflussnahmen nötig ist. Statt das Straf- und Vereinsrecht auf legitimes kurdisches Engagement anzuwenden, braucht es einen verstärkten Fokus auf diejenigen, die antikurdischen Rassismus verbreiten. Die pauschale Unterstellung von Gewaltaffinität allein aufgrund des Kurdischseins ist eine antikurdische Erzählung und jeder unverhältnismäßige oder gar unrechtmäßige Umgang ist vor diesem Hintergrund einzuordnen.“
Van Aken: „Das Verbot ist überholt“
Auch der Ko-Bundesvorsitzende der Linkspartei, Dr. Jan van Aken, hält das PKK-Verbot für „überholt“ und sieht in ihm grundlegend eine Barriere für Frieden.
„Die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung in Deutschland steht dem Frieden im Weg. Sowohl in der Türkei als auch hier bei uns. Das seit 1993 bestehende Betätigungsverbot gegen die PKK ist überholt, kontraproduktiv und muss endlich aufgehoben werden. Gerade jetzt, wo sich die PKK offiziell aufgelöst und vom bewaffneten Kampf verabschiedet hat, ist es höchste Zeit für eine politische Neubewertung.

Dr. Jan van Aken
Außenpolitische Doppelmoral
Doch während in der Türkei Friedensinitiativen auf den Weg gebracht werden, hält die Bundesregierung stur an einem Kurs der Repression fest; mit Hausdurchsuchungen, Vereinsverboten und Festnahmen auf oft dürftiger Beweislage. Dieses Vorgehen zementiert einen Zustand, der dem Friedensprozess massiv zuwiderläuft.
Diese Haltung offenbart eine gefährliche außenpolitische Doppelmoral: Während autoritäre Regime wie das in Ankara diplomatisch hofiert werden, kriminalisiert man hierzulande genau jene, die sich für Demokratie, Gleichberechtigung und eine politische Lösung des Konflikts einsetzen. Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, auf wessen Seite sie steht – auf der Seite von Unterdrückung oder auf der Seite von Dialog und Gerechtigkeit.
Auch in Deutschland: Verletzung der Grundrechte
Deutschland trägt Verantwortung; denn hier lebt die größte kurdische Diaspora-Gemeinschaft Europas. Eine solidarische und friedensfördernde Politik bedeutet auch, den Menschen, die sich für eine demokratische Lösung der kurdischen Frage einsetzen, den nötigen politischen Raum zu geben.
Stattdessen erleben wir eine besorgniserregende Aushöhlung demokratischer Grundrechte: Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und kulturelle Ausdrucksformen werden massiv eingeschränkt, etwa durch das Verbot kurdischer Symbole, die Kriminalisierung von Musik und Literatur oder die Unterdrückung friedlicher Demonstrationen.
Alte Feindbilder behindern Frieden
Die anhaltende Listung der PKK auf der EU-Terrorliste ist ein weiteres Hindernis für Dialog und Verständigung. Friedensprozesse brauchen politischen Mut und nicht die blinde Fortschreibung alter Feindbilder. Die Bundesregierung muss endlich umdenken und ihre Politik gegenüber der kurdischen Bewegung neu ausrichten. Dazu gehört der politische Druck auf Ankara, der Einsatz der Bundesregierung als konstruktiver Friedensakteur und als erster Schritt: die sofortige Aufhebung des Betätigungsverbots der PKK in Deutschland.“
Rechtshilfefonds: Verfolgung von Kurd:innen benötigt keinen strafrechtlichen Verstoß
Für Dr. Elmar Millich, Vorstandsmitglied Rechtshilfefonds AZADÎ e.V., stellt auch die Ausnutzung ausländerrechtlicher Maßnahmen als Druckmittel gegen in Deutschland lebende und politisch aktive Kurd:innen einen Skandal dar.
„Am 26. November 1993 trat das vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther verfügte Vereins- und Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland in Kraft. Auf dieser Grundlage finden sei über 30 Jahren zehntausende von Strafverfahren statt, werden Grundrechte der in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden außer Kraft gesetzt, Demonstrationen und Kundgebungen verboten.
Politisches Engagement ohne jeden strafrechtlichen Verstoß ist vielen Kurdinnen und Kurden auch unter Maßgaben des Ausländerrechts zum Verhängnis geworden, indem Einbürgerungen verweigert und Ausweisungsverfügungen erteilt wurden.

Dr. Elmar Millich
Strafverfolgung statt Friedensprozess
Auch wenn die Bundesregierung den Friedensprozess ausgehend von dem Aufruf Abdullah Öcalans am 27. Februar begrüßte, hat sich an der Verfolgungspraxis der deutschen Behörden wenig geändert. Nach wie vor finden Razzien in kurdischen Einrichtungen und bei Privatpersonen wegen angeblicher Mitgliedschaft oder Unterstützung der PKK statt. Aktuell befinden sich neun kurdische Aktivisten wegen ihres politischen Engagements in deutschen Gefängnissen, drei Prozesse werden zur Zeit vor deutschen Gerichten geführt.
Statt der andauernden Repression braucht es positive Schritte der Bundesregierung auf die kurdische Bewegung zu. Dazu zählen die Rücknahme der Ermächtigung zur Verfolgung der PKK als ‚terroristische‘ Vereinigung, die Aufhebung des Betätigungsverbots gegen die PKK und die Streichung der PKK von der Liste ‚terroristischer‘ Organisationen der Europäischen Union. Auf diese Weise könnten Frieden und Demokratie in der Türkei aktiv unterstützt werden.“
Dieser Artikel ist auf Türkisch in der Zeitung Yeni Özgür Politika erschienen.
Bilder © Yeni Özgür Politika