Rechtsstaatlichkeit, Verteidigungsrechte und anwaltliche Unabhängigkeit bedroht
In einer gemeinsamen Erklärung fordern 16 Anwaltskammern aus Nordkurdistan strukturelle Reformen zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei. Der Schutz anwaltlicher Unabhängigkeit, die Achtung der Verteidigungsrechte sowie eine demokratische Lösung der kurdischen Frage stehen im Zentrum eines Positionspapiers, das nun nach einem am Samstag in Dersim (tr. Tunceli) abgehaltenen Treffen veröffentlicht wurde.
Die Kammern betonen, dass Anwält:innen zunehmend Ziel von Druck, Gewalt und Repression seien – teils sogar in Gerichtsgebäuden selbst. Es mangele an sicheren Arbeitsbedingungen und wirtschaftlicher Absicherung. Die unzureichenden Honorare im Pflichtverteidigungsbereich sowie juristische und faktische Hürden bei der Zahlung von Anwaltsgebühren in Fällen mit staatlicher Beteiligung machten den Beruf auf Dauer untragbar.
Kritisiert wird auch die Kriminalisierung anwaltlicher Tätigkeit: „Die Gleichsetzung von Verteidigungsarbeit mit Parteinahme führt zu einer massiven Gefährdung des Rechts auf Verteidigung und beschädigt das Vertrauen in die Justiz“, heißt es in der Erklärung. Der Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit sei ein „unverzichtbares Element des Rechtsstaats“.
Politische Lösung der kurdischen Frage gefordert
Die Anwaltskammern unterstreichen die „lebenswichtige Bedeutung“ einer politischen Lösung der kurdischen Frage für eine Demokratisierung der Türkei. Die Fortsetzung sicherheitszentrierter Politik, das Festhalten an repressiven Praktiken gegen die kurdische Sprache und Kultur sowie Eingriffe in demokratische Prozesse untergrüben die gesellschaftliche Unterstützung für eine friedliche Lösung.
„Eine dauerhafte Lösung ist nur möglich durch die konsequente Umsetzung von Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Grundrechte und Stärkung demokratischer Strukturen“, so die Erklärung. Die Kammern verweisen auf die fortbestehenden Verbote und Eingriffe gegen kurdische Identität trotz friedlicher Signale wie dem erklärten Rückzug der PKK aus dem bewaffneten Kampf.
Kritik an politisch motivierten Inhaftierungen
Mit Nachdruck verweisen die Kammern auch auf politisch motivierte Haftstrafen, etwa gegen Selahattin Demirtaş. Unter Berufung auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 18. September 2019 und 8. Juli 2025 fordern sie dessen sofortige Freilassung. Eine erneute Anrufung der Großen Kammer des EGMR müsse unterbleiben, da die Rechtslage klar sei. Auch die anhaltende Inhaftierung des Philanthropen Osman Kavala und anderen politischen Gefangenen sei mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar.
Zugang zu Gesundheitsversorgung in Haft
Scharfe Kritik äußern die Kammern zudem an der Behandlung schwer kranker Gefangener. Die eingeschränkte medizinische Versorgung verstoße gegen Artikel 17 der türkischen Verfassung und Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung festschreibt. Der Zugang zu unabhängigen medizinischen Gutachten, Möglichkeiten der Haftverschonung und menschenwürdige Bedingungen müssten gewährleistet werden.
Auch wird auf das sogenannte „Recht auf Hoffnung“ verwiesen: Lebenslange Haftstrafen ohne realistische Aussicht auf Entlassung seien laut EGMR-Urteilen nicht mit der Menschenwürde vereinbar. Gesetzliche Reformen im Strafvollzug seien deshalb dringend geboten.
Kritik an willkürlicher Verwaltungspraxis
Als weiteren Missstand benennen die Kammern die Anwendung sogenannter „Beobachtungskommissions“-Entscheidungen in Vollzugsanstalten, die insbesondere kranke oder politisch inhaftierte Personen betreffen. Diese Praxis unterlaufe gerichtliche Entscheidungen und verletze das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Alle Verwaltungsentscheidungen müssten rechtsstaatlichen Kriterien genügen und willkürliche Freiheitsbeschränkungen beendet werden.
Warnung vor politisierter Justiz
Die Politisierung der Justiz stelle eine zentrale Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat dar. Die Zunahme von Verfahren gegen Oppositionelle, Journalist:innen, Kunstschaffende und Menschenrechtsaktivist:innen zeige, wie weit die Justiz von ihrer Unabhängigkeit entfernt sei. Dies widerspreche Artikel 138 der türkischen Verfassung, der richterliche Unabhängigkeit garantiert.
Hilfe für Gaza: Aufruf zur Einhaltung des Völkerrechts
Abschließend äußern sich die Anwaltskammern zur Situation im Gazastreifen. Sie beobachten aufmerksam die Entwicklungen um die Gaza-Flottille Sumud, die sich auf einer humanitären Mission befand. In der vergangenen Woche wurden die Schiffe der Hilfsflotte dann von Israel auf See abgefangen. Die Boote mit mehr als 400 Aktivist:innen an Bord wurden von der israelischen Armee davon abgehalten, den Gazastreifen zu erreichen.
Viele der daraufhin in Israel festgesetzten Helfer:innen wurden inzwischen ausgewiesen. „Jede Behinderung des zivilen Hilfseinsatzes stellt einen Verstoß gegen die Genfer Konventionen und das Seerecht der Vereinten Nationen dar. Die internationale Gemeinschaft muss ihrer Schutzverantwortung gegenüber Zivilist:innen gerecht werden“, so die Kammern.