Interview mit dem zyprischen Juristen Efstathios Efstathiou
Kenan Ayaz, kurdischer Aktivist und Politiker, wurde 2023 von Zypern nach Deutschland ausgeliefert und in Hamburg wegen Mitgliedschaft in der PKK zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Solidaritätskampagne #FreeKenan besuchte in der zweiten Septemberhälfte die geteilte Insel im Mittelmeer, um die aktuelle Lage von Ayaz, der inzwischen wieder zurück in Zypern ist, vor Ort zu untersuchen. Im Rahmen dieser Reise führte die Delegation ein Gespräch mit dem zyprischen Strafverteidiger Efstathios Efstathiou, der Kenan Ayaz juristisch begleitet. Das Interview beleuchtet die politischen Hintergründe der Auslieferung, die Rolle der deutschen Justiz im Umgang mit kurdischen Aktivist:innen sowie die derzeitigen Haftbedingungen und rechtlichen Perspektiven von Ayaz in Zypern.
Herr Efstathiou, könnten Sie sich bitte kurz vorstellen?
Mein Name ist Efstathios Efstathiou. Ich bin Strafverteidiger aus Zypern und habe gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen kurdische Freiheitskämpfer sowohl in Zypern als auch im Ausland verteidigt. Ich habe Kenan Ayaz vertreten, wie zuvor bereits Çerkez Korkmaz – stets auf Basis nicht nur juristischer Argumente, sondern auch im Sinne von Gerechtigkeit, Menschenrechten und dem friedlichen Zusammenleben der Völker, wie es Theofilos Georgiadis für ein freies Zypern und ein freies Kurdistan vorgesehen hatte.
Als Team von Anwält:innen aus Zypern haben Sie den gesamten Prozess gegen Kenan Ayaz in Hamburg begleitet. Wie beurteilen Sie die Haltung der deutschen Justiz gegenüber dem kurdischen Befreiungskampf?
Der Prozess in Hamburg war eindeutig politisch motiviert. Das deutsche Justizsystem agierte als verlängerter Arm der türkischen Politik zur Unterdrückung der kurdischen Bewegung. Anti-Terror-Gesetze wurden pauschal angewendet; der legitime politische Kampf für Freiheit und Selbstbestimmung wurde kriminalisiert. Das Gericht ignorierte die historische und politische Realität der kurdischen Sache. Dies ist ein klassisches Beispiel für transnationale Unterdrückung, bei der Deutschland im Interesse der Türkei handelt.
Die Haftbedingungen in Deutschland waren für Kenan Ayaz extrem belastend – insbesondere vor dem Hintergrund seiner zwölfjährigen Inhaftierung in der Türkei und der traumatischen Erfahrung, dass sein jüngerer Bruder sich nie von Folterungen erholte und daran früh verstarb. Wie ist die Situation nun in Zypern?
In Deutschland war Kenan extrem harten und isolierenden Haftbedingungen ausgesetzt. Diese zielten darauf ab, seine Würde und politische Identität zu untergraben. In Zypern sind die Bedingungen zwar ebenfalls restriktiv, jedoch wesentlich humaner. Seine Rechte werden respektiert, er hat Zugang zu Kommunikation, erfährt Unterstützung durch die Gemeinschaft und wird von Solidarität getragen. Das stärkt seine Widerstandskraft erheblich.
Im Gegensatz zum Fall Çerkez Korkmaz 2019 konnte die Auslieferung von Kenan Ayaz nach Deutschland nicht verhindert werden. Worin liegt der Unterschied?
Beide Fälle waren klar politisch motiviert. Doch die Umstände unterschieden sich: Çerkez Korkmaz wurde im Zusammenhang mit Aktivitäten in den Jahren 2013–2014 gesucht – einer Zeit, in der in Kurdistan ein aktiver bewaffneter Konflikt herrschte. Das Bezirksgericht Larnaca erkannte den politischen Charakter der Verfolgung an, berief sich auf humanitäres Völkerrecht und lehnte die Auslieferung ab.
Im Fall von Kenan Ayaz hingegen verlegte die deutsche Staatsanwaltschaft die Anklage auf das Jahr 2018 – zu einem Zeitpunkt ohne bewaffneten Konflikt. Damit wurde eine Gesetzeslücke genutzt, um die humanitäre Ausnahmeregelung zu umgehen. Zudem intervenierte das deutsche Justizministerium direkt und bestand auf der Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls. Den zyprischen Gerichten blieb dadurch kein rechtlicher Spielraum, um die Auslieferung zu verhindern.
Wie gelang es Ihnen, Kenan Ayaz nach Zypern zurückzuholen, damit er hier seine Strafe verbüßen kann? Im Fall von Mehmet Çakas hatte Italien dies verweigert.
Das war ein bedeutender juristischer Erfolg. Das Gericht in Larnaca machte die Auslieferung Kenans von der verbindlichen Bedingung abhängig, dass er im Falle einer Verurteilung in Deutschland nach Zypern zurückgebracht wird, um dort seine Strafe zu verbüßen. Eine Überstellung oder Abschiebung in die Türkei wurde ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese rechtliche Absicherung erfolgte auf Grundlage des EU-Rahmenbeschlusses 2008/909 zur Überstellung von Strafgefangenen. Anders als im Fall von Mehmet Çakas, wo Italien keine entsprechenden Garantien durchsetzte, war die zyprische Entscheidung ein klares politisches und juristisches Signal: Zypern wird Kenan Ayaz nicht an die Türkei ausliefern.
Wie ist die rechtliche Situation von Kenan Ayaz derzeit? Er hat angegeben, dass seine Entlassung für den 19. Juni 2026 vorgesehen ist.
Nach zyprischem Recht können Haftstrafen bei guter Führung gemildert oder zur Bewährung ausgesetzt werden. Das bedeutet, dass die in Deutschland verhängte Strafe nicht vollständig abgesessen werden muss. In Kenans Fall liegt das kalkulierte Entlassungsdatum bei guter Führung auf dem 19. Juni 2026, obwohl die formelle Strafe vier Jahre und drei Monate beträgt. Diese Regelung stellt sicher, dass seine Rechte als Gefangener gewahrt bleiben.
Wie ist seine aktuelle Situation im Gefängnis? Gibt es eine realistische Aussicht auf Entlassung?
Kenan ist derzeit im Zentralgefängnis von Nikosia untergebracht – unter Bedingungen, die seine Würde respektieren. Er hat Zugang zu Kommunikation, erfährt Unterstützung und Solidarität von außen. Auch wenn das Leben in Haft nie einfach ist, ist seine Situation in Zypern deutlich humaner als in Deutschland oder der Türkei.
Der rechtliche Rahmen bietet reale Perspektiven auf Strafminderung und vorzeitige Entlassung. Wichtig ist auch: Kenan setzt seinen politischen Kampf für ein freies Kurdistan und ein freies Zypern aus dem Gefängnis heraus fort – ganz im Sinne von Theofilos Georgiadis.