Fünf Jahre nach Hubschrauber-Folter: Keine Fortschritte in den Ermittlungen

Fünf Jahre nach dem gewaltsamen Tod von Servet Turgut und der schweren Verletzung von Osman Şiban in Wan gibt es weiterhin keine Anklage gegen Verantwortliche. Die Ermittlungsakte ist geheim, ein Anwalt spricht von systematischer Verschleppung.

Ermittlungen stagnieren – Anwalt erwägt EGMR-Beschwerde

Fünf Jahre nach der teils tödlichen Folterung zweier Dorfbewohner in Şax (tr. Çatak) bei Wan (Van) durch die türkische Armee dauern die Ermittlungen weiter an – jedoch ohne erkennbare Ergebnisse. Die beiden Männer, Servet Turgut und Osman Şiban, waren nach ihrer Festnahme durch Militärs aus einem Hubschrauber geworfen worden. Einer von ihnen starb wenige Wochen später an seinen Verletzungen. Bis heute ist die Ermittlungsakte mit einer Geheimhaltungsverfügung versehen, eine öffentliche Aufklärung bleibt aus.

Wie der Anwalt der Opfer, Hamit Koçak, gegenüber der Nachrichtenagentur MA erklärte, sei im Verfahren bislang kein gezielter Versuch unternommen worden, die tatsächlichen Verantwortlichen zu identifizieren. Stattdessen sei zu beobachten, dass pauschal die Aussagen sämtlicher damals in der Provinz Wan stationierter Angehöriger der Gendarmerie eingeholt würden. „Das Verfahren droht im Sande zu verlaufen“, sagte Koçak.

Ein Todesfall, ein Urteil – aber keine Aufklärung

Der Fall hatte landesweit für Schlagzeilen gesorgt. Am 11. September 2020 waren Servet Turgut (55) und der damals fünf Jahre jüngere Osman Şiban, beide Väter mehrerer Kinder, während der Feldarbeit von Soldaten einer türkischen Operationseinheit festgenommen worden. Nach ersten Misshandlungen wurden beide Männer aus einem Militärhubschrauber gestoßen und weiter gefoltert. Dabei erlitten sie schwere Verletzungen.

Das Militär lieferte Turgut und Şiban anschließend in zwei verschiedenen Krankenhäusern der Provinz ab – dem medizinischen Personal wurde erklärt, es handele sich um „Terroristen“, die bei der versuchten Flucht aus einem Helikopter auf Felsen gestürzt seien und dabei verletzt wurden. Şiban überlebte das Martyrium, bleibt jedoch für den Rest seines Lebens schwer gezeichnet. Servet Turgut verstarb nach zwanzig Tagen im Koma.

Doch statt einer strafrechtlichen Aufarbeitung wurde Osman Şiban später selbst angeklagt. Im April 2023 verurteilte ein Gericht in Mersin ihn wegen vermeintlicher „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“ – gemeint ist die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) – zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis. Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil inzwischen.

Geheimhaltung erschwert juristische Aufarbeitung

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Misshandlungsfall verlaufen seitdem unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Laut Recherchen von MA wurden rund 40 Militärangehörige befragt, darunter Einsatzkräfte, die an der fraglichen Operation beteiligt gewesen sein sollen. Aus den vorliegenden Aussagen geht hervor, dass die beiden Männer zunächst unverletzt in einen Hubschrauber gebracht wurden, später jedoch „unter bislang ungeklärten Umständen“ schwer verletzt auf dem Boden wieder auftauchten – inmitten eines Militärcamps, wo sie von zahlreichen Soldaten fast gelyncht wurden. Ein Aufhebungsantrag gegen die angeordnete Geheimhaltungsklausel blieb bislang erfolglos.

Anwalt Hamit Koçak kritisierte, dass keine zielgerichtete Ermittlungsstrategie zu erkennen sei. „Die Ermittlungen verlieren sich im bürokratischen Formalismus. Es wirkt, als wolle man Zeit gewinnen, statt Verantwortung zu klären“, sagte er. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden seien viele potenzielle Zeugen inzwischen versetzt worden oder hielten sich im Ausland auf.

Rechtsmittel vor Verfassungsgericht und EGMR geplant

Koçak kündigte an, im Namen der Opfer beziehungsweise Hinterbliebenen weitere juristische Schritte einzuleiten. Sollte die türkische Justiz zu keinem Ergebnis kommen, werde man zunächst das türkische Verfassungsgericht anrufen und gegebenenfalls den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weiterleiten.

„Wir sehen hier ein Muster aus der Vergangenheit bestätigt: In Fällen, in denen der Staat selbst involviert ist, bleiben die Täter häufig unbehelligt. Vieles endet im Verfahrensstillstand oder im Ablauf der Verjährungsfristen“, so Koçak. Seine Mandanten sähen ihr Recht auf Leben sowie das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

Zeichnung © Timur Çelik (1960-2025)  „Görgü Tanığı“ (dt. Zeuge)